Rat&Hilfe
bei einem Sterbefall
Wir stehen Ihnen im Trauerfall zur Seite, und das rund um die Uhr.
Was ist im Sterbefall zu tun?
Ein Todesfall wirft viele organisatorische Fragen auf. Dies kann für Trauernde sehr beschwerlich sein. Als Bestattungsunternehmen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und haben nachfolgend kurz die wichtigsten ersten Schritte für Sie zusammengefasst.
Bitte bedenken Sie stets, ob es einen letzten Willen der/des Verstorbenen gab und ob die/der Verstorbene zu Lebzeiten bereits Vorsorgemaßnahmen getroffen hat.
Unmittelbar Rettung oder Arzt informieren
Feststellung des Todes durch Totenbeschau
Bestattung Sammer verständigen
Bestattungsart und Ablauf der Trauerfeier festlegen
Aufbahrung und Bestattung
Wir beraten sie gerne
Wo befindet sich der Sterbeort?
Sterbefall zuhause
Benachrichtigen Sie bei einem Todesfall zu Hause umgehend eine/n diensthabende/n Ärztin/Arzt oder die Rettung. Diese/r stellt die Todesanzeige aus. Anschließend wird die Totenbeschau vorgenommen. Vor der Totenbeschau dürfen an der verstorbenen Person keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Bitte wenden Sie sich für alles Weitere vertrauensvoll an uns.
Sterbefall an einem öffentlichen Ort
Tritt ein Todesfall an einem öffentlichen Ort ein, verständigt die zuständige Sicherheitsbehörde die engsten Angehörigen. Diese sorgt auch für die Abholung vom Sterbeort. Bitte wenden Sie sich für alles Weitere vertrauensvoll an unser Bestattungsunternehmen in Eisenstadt.
Sterbefall im Krankenhaus/ Pflegeheim
Bei einem Todesfall in einem öffentlichen Krankenaus wird die/der Verstorbene in die örtliche Pathologie gebracht. Dort verbleibt diese/r bis zur Abholung durch das beauftragte Bestattungsunternehmen.
Verstirbt eine Person in einem Pflegeheim, so hat die Abholung durch ein Bestattungsunternehmen noch am Tag der Freigabe zu erfolgen.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die Bestattung Sammer wenn Sie noch Fragen haben.
Sternenkinder
Wenn Kinder den Eltern vorausgehen, ist es immer ein besonders schwerer Schicksalsschlag. Auch hier können wir die Trauerfeier entsprechend Ihren Wünschen gestalten. Bitte wenden Sie sich für Fragen vertrauensvoll an uns.
Was wird im Sterbefall benötigt?
Dokumente im Sterbefall
Folgende Dokumente benötigen Sie im Sterbefall:
- Totenbeschauschein
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel
- Nachweis des akademischen Grades
- ggf. Heiratsurkunde
- ggf. Scheidungsurteil
- ggf. Versicherungspolizze über eine Bestattungsvorsorge
Dokumente für Den Notar
Für die Verlassenschaftsabwicklung bringen Sie bitte folgende Dokumente zum Notar mit:
- Name, Adresse, Familienstand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
- Standesdokumente
- Staatsbürgerschaftsnachweis der/des Verstorbenen
- Meldezettel der/des Verstorbenen
- Letztwillige Verfügung, Testamente
- evtl. Vormundschaftsdekrete
- Aufstellung über das persönliche Vermögen
- Belege der Ausgaben für das Begräbnis
Unterlagen
Tragen Sie Verträge, Testament und Versicherungspolizzen zusammen.
Für die Parte und Gedenkbilder wird ein printfähiges Foto benötigt.
Bekleidung
Bereiten Sie Kleidung für die/den Verstorbene/n vor (Unterwäsche, Oberbekleidung, KEINE SCHUHE)
Grabbeigaben
Bereiten Sie evtl. Grabbeigaben, wie Briefe, Fotos, Zeichnungen o.ä. vor.
Daten zur Bestattung
Bitte geben Sie uns bekannt auf welchem Friedhof und in welchem Grab die Bestattung erfolgen soll.
Was passiert nach der Bestattung?
Verlassenschaft
Auf den Tod einer Person folgt in Österreich vor Gericht ein Verfahren die Verlassenschaft an Erben zu übergeben, das so genannte Verlassenschaftsverfahren. Darunter werden alle Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen verstanden, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben übergehen.
Dabei handelt es sich um ein Gerichtsverfahren, das von Notaren durchgeführt wird, die vom Bezirksgericht beauftragt wurden. Das Verlassenschaftsverfahren regelt die Vermögensangelegenheiten einer/s Verstorbenen.
Ziel ist es, die Vermögenswerte der/s Verstorbenen mit einem Einantwortungsbeschluss (oder Einantwortung) an die rechtmäßigen Erben zu übergeben. (Quelle: www.erbrechtsinfo.at)
Verständigungen durch das Standesamt
Vom Standesamt werden folgende Stellen über den Todesfall informiert:
- Bezirksgericht, das wiederum den für den Sterbefall zuständigen Notar verständigt.
- Standesamt des Geburtsortes und der Eheschließung
- Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
- Meldebehörde des letzten Wohnsitzes
- Statistik Austria
- Zuständige Krankenkasse des jeweiligen Bundeslandes
Verständigungen
Nach der Anzeige eines Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt. Bitte bedenken Sie, dass folgende Stellen darüber hinaus zu verständigen sind:
- Arbeitgeber/Pensionsstelle
- Behörden und Ämter
- Versicherungen
- Geldinstitute
- Pflegegeldstelle
- Rundfunk- und Fernsehgesellschaft
- GIS
- Erwachsenenvertretung (bisher: Sachwalterschaft)
- Hausverwaltung
- Alten- und Pflegeheim
- Religionsgemeinschaften (z.B. Kirchenbeitragsstelle)
- Verein
- Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- KFZ- Zulassungsstelle (Ab- bzw. Ummeldung)
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Kommunikationsanbieter
- Post
- Gas-, Stromanbieter
- Wasserleitungsbetreiber
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Je nach Bestattungsart und Ihren individuellen Anforderungen können die Kosten variieren. Gerne beraten wir Sie vertrauensvoll und unverbindlich bereits zu Lebzeiten.
Welche Bestattungsarten bietet die Bestattung Sammer
Wir bieten alle Bestattungsarten von klassisch bis ausgefallen an. Mehr dazu finden Sie unter Bestattungsarten.
Bestattungsvorsorge
Wie kann ich zu Lebzeiten für den Sterbefall vorsorgen?
Mit einer Bestattungsvorsorge haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wünsche für Ihre Bestattung bereits zu Lebzeiten festzulegen und entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen finanziell. Gerne beraten wir Sie über die zahlreichen Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge.
Was kostet eine Bestattungsvorsorge?
Die Kosten für eine Bestattungsvorsorge sind vom Alter der zu versichernden Person und der gewünschten Versicherungssumme abhängig. Wir beraten Sie gerne in unserem Büro in Eisenstadt.
Welche Kosten werden im Versicherungsfall übernommen?
Im Versicherungsfall übernimmt unser Kooperationspartner WIENER VEREIN sämtliche Leistungen des Bestatters im Rahmen der Versicherungssumme einschließlich der Gewinnanteile.